Das OLG Frankfurt a. M. hat klargestellt, dass allein der Kontakt über ein Datingportal keine schwerwiegenden Zweifel an der Vaterschaft eines Mannes begründet.
Das BVerfG hat entschieden, dass § 1600 Abs. 2 Alt. 1, Abs. 3 S. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG unvereinbar ist. Bis zum 30.6.25 muss der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Regelung einführen. Es ging darum, ob ein ...
Das IWW Institut bietet Abonnenten von FK im Juni 2024 wieder die Möglichkeit, ganz bequem vom
eigenen PC aus ein Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle gemäß FAO kostenlos zu absolvieren.
Nicht verheiratete Mütter bekommen nach einer Trennung oft weniger Betreuungsunterhalt als geschiedene. Dies soll laut Eckpunktepapier des BMJV vom 25.8.23 vereinheitlicht werden. Dazu im Einzelnen:
Verletzt sich ein jemand bei der Renovierung des Hauses des Schwiegersohnes, liegt kein Arbeitsunfall nach § 8 Abs. 1 SGB VII vor (SG Düsseldorf 30.5.23, S 6 U 284/20, Abruf-Nr. 240812 ).
Die Kinderschutzklausel § 1568 Abs. 1, 1. Alt. BGB setzt voraus, dass durch die Scheidung selbst solche atypischen, ungewöhnlichen Folgen verursacht werden, dass es im Kindesinteresse notwendig ist, die Ehe der Eltern ...
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine ehemalige Grundsicherungsempfängerin für den Sozialleistungsbetrug ihres Lebensgefährten haftet (27.2.24, L 11 AS 330/22, Abruf-Nr. 240811 ).